Renten - Vergleich - Vorsorge

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Art Lebensversicherung und kann dadurch sowohl dem Mitarbeiter als auch dessen Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber schließt sie auf den Namen des Mitarbeiters ab und überweist auch auch fü diesen die Beiträge.

Im Gegensatz zu einer "normalen" Lebensversicherung kann man eine Direktversicherung jedoch nicht vorzeitig kündigen. Wird der Arbeitgeber gewechselt, dann gibt es drei Möglichkeiten:
  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Versicherungsvertrag.
  • Man zahlt die Prämie "privat" weiter.
  • Man stellt die Versicherung beitragsfrei.
Der Arbeitgeber muss aber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer zugänglich machen. Nur welche, bleibt dem Arbeitgeber offen.

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