Die
Direktversicherung ist eine Art
Lebensversicherung
und kann dadurch sowohl dem Mitarbeiter als auch dessen Hinterbliebenen
ausgezahlt werden. Der
Arbeitgeber schließt sie auf den Namen des
Mitarbeiters ab und überweist auch auch fü diesen die Beiträge.
Im Gegensatz zu einer "normalen"
Lebensversicherung kann man eine
Direktversicherung jedoch nicht vorzeitig kündigen. Wird der
Arbeitgeber gewechselt,
dann gibt es drei Möglichkeiten:
- Der neue Arbeitgeber übernimmt den Versicherungsvertrag.
- Man zahlt die Prämie "privat" weiter.
- Man stellt die Versicherung beitragsfrei.
Der
Arbeitgeber muss aber dem
Arbeitnehmer eine
betriebliche Altersversorgung in Form
einer Entgeltumwandlung dem
Arbeitnehmer zugänglich machen.
Nur welche, bleibt dem
Arbeitgeber offen.
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