Renten - Vergleich - Vorsorge

Direktzusage

Eine Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erteilt.

Bei der Direktzusage hat der Arbeitgeber die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung selbst zu erbringen, d.h. der Arbeitgeber zahlt die Betriebsrente später an den sich im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmer aus.

Finanziert wird die Direktzusage in der Anwartschaftsphase des Mitarbeiters über steuerliche Pensionsrückstellungen. Dabei kann er sich beim Pensions-Sicherungs-Verein rückversichern, um beispielsweise im Insolvenzfall seinen Mitarbeitern gegenüber auch weiterhin zahlungsfähig zu bleiben.

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