Renten - Vergleich - Vorsorge

Betriebliche Altersversorgung

Informationen für den Arbeitgeber

Seit 2002 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern auf eigenen Wunsch eine Betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

Diese Verpflichtung bedeutet zunächst mehr Aufwand, kann aber gleichzeitig viele Vorteile für Sie bedeuten.

Die Organisation der Betrieblichen Altersvorsorge muss dabei nicht grundsätzlich von Ihnen übernommen werden. Es gibt unterschiedliche Durchführungswege, die für jede Unternehmensart und -größe das richtige Vorgehen ermöglichen.

Kleinere Unternehmen sollten sich dabei auf einen externen Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) beschränken. Das Risiko minimiert sich bei diesen Durchführungswegen durch ihre strikten Vorschriften bezüglich der Anlagearten und durch die geregelte Aufsicht.

Interne Durchführungswege (Direktszusage, Unterstützungskasse) bieten zwar mehr Möglichkeiten aber aufgrund des erhöhten Aufwands sollten sich vor allem größere Unternehmen damit auseinander setzen.

Unter dem Link Durchführungswege können Sie sich genauer über die einzelnen Durchführungswege informieren.

Hier zu den Durchführungswegen ...



Vergleichsangebot anfordern
Extern: Tintenpatronen