Renten - Vergleich - Vorsorge

Pensionskasse

Zahlt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer Beiträge an eine Pensionskasse, gehören diese Beiträge grundsätzlich zum Arbeitslohn.

Die Pensionskasse wird von der Versicherungsaufsicht kontrolliert und ist sehr eingeschränkt in ihren Anlageentscheidungen. Dafür bietet Sie als einziger Durchführungsweg den vollen Umfang der staatlichen Förderung.

Das bedeutet sie ist bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei.

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