Renten - Vergleich - Vorsorge

Lebensversicherungen

Bei einer Lebensversicherung wird der Beitrag und die Leistung nach dem Äquivalenzprinzip (Beitrag entspricht Leistung) ermittelt. Innerhalb einer Individualversicherung ist sie eine Personenversicherung. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod, Erleben des Ablaufs oder bei Eintritt schwerer Krankheiten.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme an die Bezugsberechtigten aus. Die Risikolebensversicherung kann verwendet werden, um zum Beispiel
  • wirtschaftlich abhängige Angehörige abzusichern
  • Verbindlichkeiten zu sichern
Der Beitrag der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person zu Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit der Versicherung.

Kapitallebensversicherung

Mit der Kapitallebensversicherung sichern Sie Ihre eigene Altersvorsorge bzw. im Todesfall die finanzielle Zukunft Ihrer Hinterbliebenen ab.

Die Kapitallebensversicherung zahlt bei Tod des Versicherten an dessen Hinterbliebenedie vereinbarte Summe aus. Lebt der Versicherte bei Vertragsende noch, erhält er zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine einmalige Kapitalzahlung, jedoch frühestens ab dem 60. Lebensjahr sowie nach einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten.

Für Schwerkranke gibt es auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung. Diese Versicherung kann ab dem 40 Lebensjahr abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Die Sterbegeldversicherung wird ohne Gesundheitsfragen beantragt.

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