Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme an die Bezugsberechtigten aus. Die Risikolebensversicherung kann verwendet werden, um zum Beispiel- wirtschaftlich abhängige Angehörige abzusichern
- Verbindlichkeiten zu sichern
Kapitallebensversicherung
Mit der Kapitallebensversicherung sichern Sie Ihre eigene Altersvorsorge bzw. im Todesfall die finanzielle Zukunft Ihrer Hinterbliebenen ab.Die Kapitallebensversicherung zahlt bei Tod des Versicherten an dessen Hinterbliebenedie vereinbarte Summe aus. Lebt der Versicherte bei Vertragsende noch, erhält er zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine einmalige Kapitalzahlung, jedoch frühestens ab dem 60. Lebensjahr sowie nach einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten.
Für Schwerkranke gibt es auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung. Diese Versicherung kann ab dem 40 Lebensjahr abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Die Sterbegeldversicherung wird ohne Gesundheitsfragen beantragt.
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