Renten - Vergleich - Vorsorge

Private Vorsorge - Private Rente

Die Private Rente ist freiwillig und das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen daher nach Abzug der Steuern ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht oder als Einmalbetrag an den Versicherten ausbezahlt.

Durch die stetig wachsenden Probleme im Bereich der gesetzlichen Vorsorge, entwickelt sich die Private Rente neben der Betrieblichen zur wichtigsten Art der Altersvorsorge.

Dabei sollte man beachten, je früher man eine Rentenversicherung abschließt, desto mehr Kapital kann durch die längere Laufzeit selbst mit geringen Beiträgen angespart werden.

Staatliche geförderte Vorsorge

Diese Formen der Altersvorsorge dürfen nicht beliehen, veräußert, vererbt oder gepfändet werden. Das angesparte Kapital steht ausschließlich dem Sparer zu.

Unter den Links Riester-Rente bzw. Rürup-Rente auf der linken Seite können Sie mehr über diese Möglichkeiten der privaten Rente erfahren.

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