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Riester-Rente
Der Staat fördert die Riester-Rente
durch Zulagen. Darüber hinaus sind Beiträge und Zulagen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen abzugs-fähig.
Im Unterschied zur betrieblich abgeschlossenen Riester-Rente unterliegt die Private nicht der Sozialversicherungspflicht bei der Auszahlung.
Außerdem entstehen keine Kosten beim Wechsel des Arbeitgebers.
Die Verwaltung der Riester-Rente
ist aufgrund der Regelungen sehr aufwändig und führt daher zu einer deutlich höheren Kostenbelastung der Riesterverträge
im Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge, z.B. private Rentenversicherungen.
Die Verpflichtung zumindest zur Zahlung der eingezahlten Beiträge verringert die Renditemöglichkeiten fondsgebundener Riester-Renten
zusätzlich, da die Garantie i.d.R. über eine Anlage in risiko- und renditearme Formen sicher-gestellt werden muss.
Mehr über die Riester-Rente finden Sie hier
oder bei Renteninfo.
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