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Riester-Rente
Der Staat fördert die
Riester-Rente
durch Zulagen. Darüber hinaus
sind Beiträge und Zulagen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen
abzugs-fähig. Im Unterschied zur betrieblich abgeschlossenen
Riester-Rente
unterliegt die Private nicht der Sozialversicherungspflicht bei der Auszahlung.
Außerdem entstehen keine Kosten beim Wechsel des Arbeitgebers. Die Verwaltung der
Riester-Rente
ist aufgrund der Regelungen sehr aufwändig und führt daher zu einer deutlich höheren
Kostenbelastung der Riesterverträge im Vergleich zu den anderen
Formen der Altersvorsorge, z.B. private Rentenversicherungen.
Die Verpflichtung zumindest zur Zahlung der eingezahlten Beiträge
verringert die Renditemöglichkeiten fondsgebundener Riester-Renten
zusätzlich, da die Garantie i.d.R. über eine Anlage in risiko- und
renditearme Formen sicher-gestellt werden muss. Mehr über die Riester-Rente finden Sie
hier
oder bei Renteninfo.
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